So geht’s
Neues entdecken
Die erste Besichtigung einer neuen Immobilie ist immer ein besonderer Moment.
Ist es groß, hell, wohnlich genug? Wie ist die Lage? Werden Sie und Ihre Familie sich hier wohlfühlen und entspannen?
Gerne stehen wir Ihnen mit allen Informationen zur Seite, damit Sie sich auf Ihre wichtigsten Anforderungen konzentrieren können.
Um allen Beteiligten maximale Sicherheit zu bieten, fordert der Gesetzgeber bestimmte Schritte vorab:
Zwei Wochen warten
Das Internet ist die erste Anlaufstelle bei den meisten Menschen, die eine Immobilie suchen. Dadurch fällt die Kontaktaufnahme unter das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen: „Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“
Dies beinhaltet eine 14-tägige Rücktrittsfrist. Damit die Informationen zum Objekt sofort weitergegeben werden können, muss eine vorzeitige Beauftragung erteilt werden. (Nämlich vor Ablauf der 2 Wochen)
Damit verbunden, erfolgt auch die Übermittlung eines ganzen Schwungs voll Unterlagen:
Formulare, Formulare
Widerrufsbelehrung:
Das ist die verpflichtende Information, dass Sie innerhalb von 14 Tagen von der Vereinbarung zurücktreten können.
Beauftragung für vorzeitiges Tätigwerden:
Das ist die Bestätigung, dass wir vor Ablauf der 14 Tage für Sie tätig sein dürfen. Gleichzeitig verzichten Sie damit auf Ihr Rücktrittsrecht.
Nebenkostenübersicht und Information zum Maklervertrag:
In dieser Unterlage ist auch die Provisionshöhe vermerkt. Diese tritt ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung dieses Objekts an Sie in Kraft.
Selbstverständlich entstehen für Sie nur dann Kosten, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag mit einer der angebotenen Immobilien zustande kommt.